Beförderungskosten & Erstattung
Die Blumensteinschule wird von Schülerinnen und Schülern aus Hessen und Thüringen besucht.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen zur Übernahme oder Erstattung der Beförderungskosten.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Hessen
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Die Beförderungskosten werden über den zuständigen Landkreis geregelt.
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Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel ein Schülerticket.
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Der Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten muss von den Eltern beim Landkreis gestellt werden.
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Die Schule stellt bei Bedarf eine Schulbescheinigung aus.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Thüringen
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Die Beförderungskosten müssen zunächst selbst bezahlt werden.
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Eine Erstattung der Kosten ist auf Antrag möglich.
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Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt einzureichen.
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In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
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Schulbescheinigung
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Nachweise über die Fahrtkosten (z. B. Tickets oder Rechnungen)
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Grundantrag Beförderungskosten Thüringen SJ 25/26
Wichtige Hinweise
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Bitte beachten Sie mögliche Antragsfristen.
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Die Zuständigkeit richtet sich immer nach dem Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers.
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Sekretariat der Blumensteinschule.




