Die Schulbegleitung

Die Schulbegleitung, auch bekannt als Integrationshelfer, unterstützt Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen in Regelschulen.
Die Aufgaben umfassen individuelle Assistenz im Schulalltag:
  • Pädagogische Hilfe beim Lernen und bei der Strukturierung von Aufgaben.
  • Unterstützung bei der Orientierung im Schulgebäude und Tagesablauf.
  • Körperliche Assistenz und Hilfe bei der Nutzung von Hilfsmitteln bei Bedarf.
  • Anpassung von Aufgaben und Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler.
    Anspruchsberechtigt sind Kinder mit festgestellter Behinderung, deren Betreuungsbedarf von der Schule nicht gedeckt werden kann. Die rechtliche Grundlage findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB).
    • Kinder mit seelischer Behinderung erhalten die Hilfe meist über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII).
    • Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung erhalten die Hilfe vom Sozialhilfeträger (SGB IX oder XII).
      Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt gestellt werden. Beratungsstellen wie die EUTB oder die Lebenshilfe bieten Unterstützung bei diesem Prozess.